Dr. Erwin SCHWAIGHOFER, Facharzt für Orthopädie, Wahlarzt

Was bedeutet Wahlarzt ?

Wahlarzt bedeutet, dass der Arzt keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat und daher eine direkte Verrechnung nicht möglich ist.

Die Patienten bekommen für meine Leistungen ein Honorar in Rechnung gestellt, das Sie zuerst bezahlen müssen.

Die Rückvergütung bei der zuständigen Krankenkasse wird nach Bearbeitung
auf Ihr Konto überwiesen.

Es werden  80% der Krankenkassenleistungen rückvergütet.

Die Leistungen werden nach den jeweiligen Kassentarifen abgerechnet – also bei Gebietskrankenkassenpatienten nach dem Tarif der NÖ GKK, bei BVA Patienten nach dem Tarif der BVA, bei LKUF usw. ......